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Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter Gewerbesteuerkürzung
[i]Burbaum/Wessels, Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, Grundlagen, NWB MAAAH-50170 Der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG kommt in der Besteuerungspraxis von Grundstücksunternehmen eine besondere Bedeutung zu. Liegen die strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung vor, kann für diese Unternehmen eine vollständige Befreiung des Teils des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, von der Gewerbesteuer erreicht werden. Grundstücksunternehmen, die die antragsgebundene erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags in Anspruch nehmen wollen, sind in der Praxis mit dem strengen Ausschließlichkeitsgebot konfrontiert, welches bei Vorliegen schädlicher Nebentätigkeiten zu einer vollständigen Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags führt. Daher wird in der Besteuerungspraxis insbesondere in den Fällen des Vorliegens von Betriebsvorrichtungen nach Wegen gesucht, die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags in Anspruch nehmen zu können. Das , NWB LAAAJ-98285) hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob das sog. Treuhandmodell als gängige Gestaltungsalternative der Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung entgeg...