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Der Auffangerwerb bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Entwicklungen und Risiken
Umsatzsteuerrechtliche Grundsätze und Argumentationslinien
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 3d.1. UStAE, NWB WAAAH-71481 „Missglückte“ innergemeinschaftliche Lieferungen sind in der Praxis leider nicht selten anzutreffen. Vielfach wird dabei eine USt-IdNr. „unglücklich“ verwendet, womit dann häufig ein sog. Auffang- oder Missbrauchsvermeidungserwerb ausgelöst wird. Die rechtliche Grundlage dafür liegt in Art. 41 MwStSystRL bzw. § 3d Satz 2 UStG. In der betrieblichen und beratenden Praxis wird dieser Auffangerwerb oftmals zum überraschenden Thema in Betriebsprüfungen. Nachdem die Autoren bereits den Vorsteuerabzug bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen in der NWB 9/2025 S. 568 thematisiert haben, lohnt es sich, im nächsten Schritt auch die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Auffangerwerbs nach § 3d Satz 2 UStG zu betrachten, insbesondere im Hinblick auf das Berichtigungsverfahren und mögliche Argumente für die Abwehrberatung. Hierbei gilt es, die aktuelle EuGH/EuG-Rechtsprechung im Blick zu haben.
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I. Praxisproblem
[i]Unionsrechtliches BestimmungslandprinzipUmsatzsteuerliches Kernstück des EU-weiten Warenverkehrs im B2B-Bereich ist das Zusammenspiel zwischen der Steuerbefreiung im Abgangsland (innergemeinschaftliche Lieferung) und der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmun...