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Gewerbesteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Steuergegenstand der Gewerbesteuer
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben entschieden, dass die Grundsätze des , NWB HAAAH-24029, über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind ( FM3-G 1401-2/6, NWB VAAAK-03476).
Hintergrund: Der NWB HAAAH-24029, BStBl 2020 II S. 649, u. a. die Auffassung vertreten, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als ein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (vgl. Bolik, StuB 2019 S. 717, NWB NAAAH-30400).
Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom , NWB TAAAH-60067, BStBl 2020 I S. 1032, hat die Finanzverwaltung entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht ü...