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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 1

Steuerfreie Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Einen interessanten Fall zur Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung stellt uns Prof. Dr. Peter Mann vor: Die Klägerin ist eine als Versicherungsmaklerin tätige GmbH und darauf spezialisiert, für privat Krankenversicherte bestehende Krankenversicherungsverträge zu optimieren. Der BFH entschied: die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG ist nicht auf die Vermittlung von Neuverträgen beschränkt, auch die Vermittlung einer Vertragsänderung innerhalb eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ist steuerfrei, wenn der Dienstleister die Parteien konkret zusammenführt und den Abschluss der Änderungsvereinbarung herbeiführt.

In einem weiteren Verfahren entschied der BFH über die Vorsteuerberichtigung bei einer Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung: Der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn Einfuhrumsatzsteuer, die zuvor als Vorsteuer geltend gemacht wurde, „herabgesetzt, erlassen oder erstattet“ wird. Für den Begriff der „Erstattung“ kommt es ausschließlich auf den tatsächlichen Geldfluss an: Sobald der gezahlte Steuerbetrag vom Zoll an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wurde, liegt eine Erstattung vor, gleich, ob die Rückzahlung auf einer insolvenzrechtlichen Anfechtung beruht oder auf einer materiell-rechtlichen Korrektur der Steuerfestsetzung, wie Prof. Dr. Mann ausführt.

Dr. Axel Leonard bespricht eine Entscheidung des BFH zum Thema Regelbesteuerung versus Vorsteuervergütungsverfahren: Das Vorsteuerabzugsrecht entsteht bereits im Jahr der Lieferung. In Ausnahmefällen muss der Steuerpflichtige daher nicht das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen, sondern kann das Recht auch später im normalen Besteuerungsverfahren geltend machen, selbst wenn er die Rechnung erst im Folgejahr nach Beendigung seiner Umsätze im Inland erhält.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 21 / 2025 Seite 1
MAAAK-03560