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Ausübung des Vorsteuerabzugs: Regelbesteuerung versus Vorsteuervergütungsverfahren
Regelbesteuerungs- und Vergütungsverfahren sind nur alternativ, nicht aber auch kumulativ anzuwenden. Der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG oder im Rahmen der Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG geltend zu machen. Der BFH hatte jetzt über die Frage zu entscheiden, ob ein nachträglicher Umsatzsteuerausweis in einer Rechnung zu einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung führt. Diese Problematik stellt sich insbesondere dann, wenn im Zeitpunkt der nachträglichen Rechnungserstellung nicht mehr das Regelbesteuerungs- sondern das Vorsteuervergütungsverfahren anzuwenden ist ().
I. Leitsätze (amtlich)
Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt.
Der erstmalige Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht rückwirkend zum Vorsteuerabzug (Abgrenzung zur rückwir...