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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab 1.1.2025
Das BMF hat mit Datum vom ein zweites BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Zuvor war ein Entwurf dieses zweiten BMF-Schreibens ergangen, nachdem ein erstes BMF-Schreiben am (BStBl 2024 I S. 1320, NWB KAAAJ-68891) veröffentlicht wurde. Wir hatten über beide bereits informiert (Timm, USt direkt digital 21/2024 Seite 9, NWB ZAAAJ-78207 (erstes BMF-Schreiben), Timm, USt direkt digital 13/2025 Seite 18, NWB ZAAAJ-94903 (Entwurf des zweiten BMF-Schreibens). In seinem ergänzt bzw. korrigiert das BMF nun einzelne Passagen des ersten Schreibens. Es gibt Beispiele und Praxishinweise und übernimmt Teile aus den FAQ des BMF. Zudem wird der UStAE geändert.
I. Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung vom die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Betroffen sind insbesondere im Inland steuerbare Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen über Kleinbeträge sowie Fahrausweise sind ausgenommen. Die verpflichtende E-Rechnung hängt eng zusammen mit einem zu einem späteren Zeitpunkt einzuführenden elektronischen Melde...