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NWB Nr. 46 vom Seite 3109

Crowdfunding aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Perspektive

Prof. Dr. Ursula Kleinert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3148Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) ist eine alternative Finanzierungsform, bei der viele Investoren (meist kleine) Beträge in ein Projekt oder Unternehmen investieren. Besonders für Start-ups und KMU bietet sie eine Möglichkeit, Kapital zu erhalten, den Wert von Geschäftsideen zu bestimmen und Marketingeffekte zu nutzen. Es bestehen jedoch erhebliche aufsichts- und haftungsrechtliche Anforderungen.

Crowdfunding innerhalb der Crowdfunding-Verordnung

[i]Seit dem 10.11.2021 gilt die ECSP-VOSeit dem gilt die EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSP-VO) für Finanzierungen bis 5 Mio. € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Projekt über eine zugelassene Online-Plattform abgewickelt wird, die Projektträger und Anleger zusammenführt.

Projektträger dürfen keine Verbraucher sein. Weitere Einschränkungen hinsichtlich des Projektträgers existieren nicht, sodass die Regelungen sämtlichen Gesellschaftsformen und Kaufleute offenstehen. Erfasst sind die Vermittlung von Krediten, die Platzierung und Vermittlung übertragbarer Wertpapiere und bestimmte zulässige Instrumente. Nicht erfasst sind insbesondere [i]AnlagenbasisinformationsblattNachrangdarlehen oder GmbH-Anteile.

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