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Crowdfunding aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Perspektive
Erhebliche Unterschiede zwischen Crowdfunding „innerhalb“ oder „außerhalb“ der Regelungen der europäischen Crowdfunding-Verordnung
Beim Crowdfunding, der sog. Schwarmfinanzierung, investieren viele Investoren zumeist eher kleine Anlagebeträge in einzelne Unternehmen oder Projekte und finanzieren diese damit gemeinsam. Gerade für neu gegründete sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat sich Crowdfunding als alternative Finanzierungsform etabliert. Sie wird insbesondere von solchen Unternehmen genutzt, die die erforderlichen Mittel für die Realisierung ihrer Vorhaben nicht auf herkömmliche Weise einwerben können oder wollen (s. BaFin, Crowdfunding, www.bafin.de [Stand ]). Crowdfunding kann zudem eine Geschäftsidee bestätigen sowie Unternehmen Zugang zu einer großen Zahl von Personen und somit auch zu Wissen und Informationen eröffnen und als Marketinginstrument dienen (vgl. Verordnung [EU], 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates v. , ABl EU 2020 Nr. L 347 S. 1, EG 4). Im europäischen Vergleich ist in Deutschland die Anzahl der Schwarmfinanzierungen noch recht niedrig (ESMA Market Report „Crowdfunding in der EU 2024“ v. 8.1.2025). Bei der Planung und Durchführung eines Crowdfunding sind – neben [i]Ries, NWB 46/2024 S. 3186gesellschafts- und steuerrech...