Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Keine Bestellung eines Notgeschäftsführers bei zerstrittenen Gesellschaftern
Von einem dringenden Fall, der die gerichtliche Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers rechtfertigt (entsprechend § 29 BGB), kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Gesellschaftsorgane selbst nicht in der Lage sind, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen und der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Notgeschäftsführerbestellung Schaden drohen würde oder eine alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte.
Die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht darf als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen. Allein ein bloßes Zerwürfnis unter den Gesellschaftern reicht nicht aus. Die gerichtliche Entscheidung ist dabei immer „Ultima Ratio“ und kommt allein in Betracht, wenn ...