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RABE – Ein weiterer Schritt zur digitalen Steuerwelt: Chancen, Risiken und der praktische Ablauf der Belegreferenzierung
Die Steuererklärung wird digitaler – und zwar endgültig: Mit RABE („Referenzierung auf Belege“) geht die Finanzverwaltung den nächsten großen Schritt zur papierlosen Steuerwelt. Belege müssen nicht mehr nachgereicht, sondern können direkt bei der Erstellung der Erklärung in ELSTER oder DATEV hinterlegt und den Eingabefeldern zugeordnet werden. Das spart Rückfragen, beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Transparenz. Doch mit dem neuen Komfort entstehen auch neue verfahrensrechtliche Fragen, die Steuerberater kennen sollten. RABE ist dabei mehr als ein technisches Feature – es markiert den Beginn eines neuen digitalen Verständnisses von Mitwirkung im Besteuerungsverfahren.
I. Einleitung: Vom Papierbeleg zur Referenz
Kürzer Rückblick: Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen (BT-Drucks. 18/8434). Als Auswirkung wurde insbesondere die Belegvorlagepflicht in eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht umgewandelt (§ 150 Abs. 7 AO). Im Ergebnis konnte eine erhebliche Entlastung auf Seiten der Finanzverwaltung aber auch auf Seiten der Steuerpflichtigen und Steuerberater festge...