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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 321

Update Testamentsvollstreckung

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Testamentsvollstreckung bleibt ein zentrales Instrument anspruchsvoller Nachlassgestaltung. Eberhard Rott betrachtet daher ab Aktuelles zur Testamentsvollstreckung. Er schließt dabei an die in aufgegriffenen Themen an. Bei der Auswahl der Entscheidungen wurde der Schwerpunkt auf Entscheidungen gelegt, die für die praktische Arbeit von geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern von Bedeutung sind. Die Darstellung folgt dem bewährten Aufbau der Vorjahre: ausführlichere Besprechung zentraler Leitentscheidungen, gefolgt von weiteren Entscheidungen in Orientierungssätzen sowie einer Einordnung und Bewertung aus Sicht der Testamentsvollstreckung mit Praxis- und Gestaltungshinweisen.

So wird u. a. das Urteil des OLG Oldenburg vom - 13 U 116/23 betrachtet. Digitalen Vermögenswerten und Kommunikationsräumen kommen in der Nachlasspraxis eine immer größere Bedeutung zu. Testamentsvollstrecker stehen nicht mehr nur vor der Aufgabe, Datenträger zu sichern, sondern müssen sich zunehmend auch mit der Fortführung laufender Vertragsverhältnisse zu Plattformbetreibern auseinandersetzen. Die Entscheidung des OLG Oldenburg klärt, ob Erben ein Social-Media-Konto nicht nur einsehen, sondern auch aktiv weiterführen dürfen, was auch wegen des darin verkörperten wirtschaftlichen Werts eine wichtige Aufgabe sein kann. Zugleich zeigt sie, wo die Grenzen einer Analogie zu höchstpersönlich geprägten Vertragsverhältnissen (Girokonto) verlaufen.

Weiterhin beleuchtet der Autor den . In der Unternehmensnachfolge spielt die Testamentsvollstreckung eine zentrale Rolle. Häufig stellt sich die Frage, ob ein bereits beteiligter Mitgesellschafter zusätzlich einen mit Dauertestamentsvollstreckung belasteten Kommanditanteil (z. B. durch Erbfall/Vermächtnis) erwerben kann – und wer danach die Mitgliedschaftsrechte ausübt. Der BGH klärt nun, dass die Testamentsvollstreckung auch gegenüber einem schon beteiligten Erben greift und der der Testamentsvollstreckung unterliegende Anteil wie ein abspaltbares Sondervermögen behandelt wird. Damit werden lange genutzte Behelfslösungen entbehrlich.

Die Rechtsprechung des Berichtszeitraums beschäftigt sich mit den modernen Herausforderungen der Testamentsvollstreckung und bekommt diese sachgerecht in den Griff: Sie ordnet digitale Konten und die Nutzung von sozialen Netzwerken, klärt die Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen praxistauglich und differenziert im Steuerrecht nach Aufwendungen für Abwicklung und Verwaltung mit brauchbarer Schärfe. Für die Praxis bedeutet das mehr Handlungs- und Planungssicherheit – bei zugleich klaren Erwartungen an Organisation, Dokumentation und Kommunikation.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 11/2025 Seite 321
ZAAAK-02763