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Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Risikogeschäfte
OLG Brandenburg zeigt die Grenzen unternehmerischen Ermessens auf
Unternehmerische Entscheidungen des GmbH-Geschäftsführers unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Dabei dürfen nach den Grundsätzen der „Business Judgement Rule“ Risiken eingegangen werden. Das ) hat sich mit einem Sachverhalt befasst, in dem der Geschäftsführer existenzgefährdende Risiken für die städtische GmbH einging. Die ausführlich begründete Entscheidung stellt anschaulich den Zusammenhang zwischen dem Umfang des Risikos und den Anforderungen an die Prognosesicherheit bezüglich des Eintritts des Risikos dar. Sie geht auch auf die Frage der Auswirkungen des Einverständnisses der Gesellschafter auf die Haftung des Geschäftsführers ein.
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I. Haftungsprivileg des Geschäftsführers
[i]Weites Ermessen bei unternehmerischen EntscheidungenUnternehmerische Entscheidungen können mit weitem Ermessen getroffen werden, soweit sie auf einer angemessenen Informationsgrundlage erfolgen. Mit seiner Rechtsprechung u. a. im Fall ARAG/Garmenbeck hat der Bundesgerichtshof (, DB 1997 S. 1068) diesen Ermessensspielraum bestätigt, aber auch seine Grenzen aufgezeigt. Demnach muss dem Vorstand einer Aktiengesellschaft be...