Elterngeld | Entlastung beim Elterngeldantrag (SenFin)
Der SenFin (Senator für Finanzen)
Bremen informiert darüber, dass ab Herbst 2025 Elterngeldstellen bundesweit
direkt auf Einkommensdaten aus den Einkommensteuerbescheiden zugreifen können
– elektronisch, sicher und mit Zustimmung der
Antragstellenden.
Hierzu führt das SenFin Bremen u.a. weiter aus:
Wer Elterngeld beantragt, musste bisher seinen Steuerbescheid manuell hochladen.
Künftig entfällt dieser Schritt: Die Elterngeldstelle kann die benötigten Daten direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen – einfach per Knopfdruck, sofern die Antragstellenden zustimmen.
Die Daten stehen in der Regel innerhalb eines Tages zur Verfügung und werden automatisch in die Systeme der Elterngeldstelle übernommen. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
Noch in diesem Jahr wird der elektronische Datenabruf allen Elterngeldstellen zur Verfügung stehen. Weitere digitale Verwaltungsleistungen sind bereits in Planung.
Das Projekt folgt dem sogenannten Once-Only-Prinzip: Bürger sollen ihre Daten der Verwaltung nur einmal übermitteln müssen. Behörden tauschen diese Informationen untereinander aus – natürlich datenschutzkonform und nur mit Zustimmung.
Quelle: SenFin Bremen, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
MAAAK-02199