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Grund und Bemessung von Kammerbeiträgen, Beitragsprivilegierung und Ausschluss der Beitragspflicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2949Kammerzugehörige in berufsständischen Kammern oder Wirtschaftskammern sind nicht nur kraft Gesetzes Pflichtmitglied der jeweiligen Kammer, sondern zudem grds. dort auch beitragspflichtig. Die Kammerbeitragspflicht ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung zwischen Kammerzugehörigen und Kammern. Die Rechtsprechung hat aktuell eine Reihe von praktischen Anwendungsfragen der Beitragserhebung und Beitragsbemessung geklärt, was zu Rechtssicherheit führt.
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Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft
[i]St. Rspr. des BVerfGDie Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Kammern hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung geklärt (s. auch AnwZ (Brfg) 35/23). Auch die in der Praxis häufig anzutreffende Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft in mehreren Kammern ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Deswegen hat es kaum Aussicht, die Kammerbeitragspflicht mit diesem Argument anzugreifen.
[i]Bemessung des Beitrags nach dem ÄquivalenzprinzipKammerbeiträge müssen den mit der Mitgliedschaft verbundenen besonderen Vorteil abgelten und sind daher nach diesem Nutzen zu bemessen (Äquival...