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Umsatzsteuer | Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen
Das BMF hat zu Einzelfragen in Bezug auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 24.3 angepasst (, NWB GAAAK-01005).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass eine Leistung, die ein Tierzuchtbetrieb gegen Entgelt erbringt, indem er über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung einhält, der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegt (, NWB FAAAJ-82741). Der BFH stellt fest, dass es für die Anwendung von § 24 Abs. 1 UStG nicht ausnahmslos auf eine unmittelbare Verwendung der Leistung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke beim Empfänger ankommt. Verfolgt der Leistungsempfänger mit der bezogenen Leis...