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StBB Nr. 5 vom Seite 5

Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15 a EStG

Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15 a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15 a EStG einzubeziehen.

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, deren Komplementärin nicht am Kapital beteiligt ist. Alleiniger Kommanditist der Klägerin war der Beigeladene B. Die Klägerin führte für jeden Gesellschafter ein Kapitalkonto und ein Darlehenskonto sowie für alle Gesellschafter gemeinsam ein Rücklagenkonto und ein Verlustvortragskonto. Neben den bereits bestehenden Konten beschloss die Klägerin das Kapitalkonto III zu errichten. Auf dem Konto wurden Einlagen sowie positive Jahresergebnisse, die dem jeweiligen Gesellschafter nach Ausgleich des jeweiligen Verlustvortragskontos zugeordnet wurden, gebucht. Das Kapitalkonto III wurde dem Eigenkapital der Gesellschafter zugeordnet. Negative Jahresergebnisse wurden unverändert auf dem Verlustvortragskonto gebucht. Im Streitjahr 2018 leistete B eine Sacheinlage, die auf dem Kapitalkonto III verbucht wurde. Für die Streitjahre 2018 und 2019 ermittelte die Klägerin den v...