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StBB Nr. 5 vom Seite 4

Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von ).

I. Sachverhalt

Streitig ist, ob der Tatbestand i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für den Mitgesellschafter erfüllt ist, wenn er als Treuhänder fungiert, um unter Finanzierungsgesichtspunkten die betreffenden Anteile für den Treugeber zu halten:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter der … GmbH (Insolvenzschuldnerin). Im November 2018 erwarb die A-GmbH ein Grundstück zu einem Kaufpreis von … €. Der Kaufpreis sollte frühestens am fällig sein. Die A-GmbH war am gegründet worden. Gründungsgesellschafter zu je einem Drittel waren die Insolvenzschuldnerin, die B-GmbH und die C-GmbH. Das FA setzte mit Bescheid v. gegenüber der A-GmbH für den Erwerb des Grundbesitzes Grunderwerbsteuer fest. Die B-GmbH und die C-GmbH veräußerten mit notariellen Vertrag am