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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlende Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail
[i]BFH, Urteil v. 29.4.2025 - VI R 2/23, NWB MAAAK-01269 Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Dies hat der ( NWB MAAAK-01269) entschieden.
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Geißler, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Grundlagen, NWB XAAAA-41730
I. Sachverhalt
[i]Einspruch per E-MailMit Einkommensteuerbescheiden v. setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Klägers für die Streitjahre (2015 bis 2017) fest. Dabei erkannte es nicht alle vom Kläger geltend gemachten Werbungskosten an. Mit E-Mail v. beantragte der Prozessbevollmächtigte des Klägers daraufhin die schlichte Änderung dieser Bescheide. Den dahingehenden Antrag lehnte das Finanzamt am ab. Am teilte ein Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten des Klägers, der Zeuge Y, dem Finanzamt per E-Mail mit, er habe am mit dem Finanzamt telefonisch Rücksprache gehalten und dabei erfahren, dass dort kein Einspruch gegen die Steuerbescheide v. für die Streitjahre vorliege. Er bitt...