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BFH sieht die BMF-Richtsatzsammlung nicht als zweifelsfreie Schätzgrundlage an
Konsequenzen für die Praxis
Der [i]Nöcker, Online-Nachricht v. 25.9.2025, NWB VAAAK-00482 BFH hat mit seinem Urteil v. - X R 19/21 ( NWB WAAAK-00473) die Erhebung der Daten für die Richtsatzsammlung und die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich kritisiert. Diese Sammlung beruhe auf keiner Zufallsauswahl und könne daher nicht die Betriebe einer Gewerbeklasse abbilden. Es bleibe möglicherweise allenfalls ein Anwendungsbereich für die Fälle, in denen Aufzeichnungen derart lückenhaft oder inhaltlich zweifelhaft seien, dass sie keine Grundlage für einen inneren Betriebsvergleich bilden.
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I. Ausgangsfall
[i]Schätzung mittels RichtsatzsammlungDie Diskothek des Klägers wurde geschätzt, da die Kassenführung unstreitig formell ordnungswidrig war und – dies war später wahrscheinlich unstreitig – eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bestand. Im Klageverfahren übte das FG Hamburg seine eigene Schätzungsbefugnis aus und berief sich für die Höhe einerseits auf die BMF-Richtsatzsammlung und andererseits auf eine amtsinterne Datensammlung (sog. Fachinfosystem Bp NRW), die nicht allgemein zugänglich publiziert wird. Eine andere Schätzungsmethode war aufgrund der Datenlage im Einzelfall nicht m...