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StuB 19/2025 S. 753

Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 32c EStG

Das BMF hat zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom (BGBl 2024 I Nr. 3211) Stellung genommen (, NWB TAAAK-00007).

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  • Anwendungsregelung;

  • Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume;

  • Zugangsvoraussetzungen;

  • Ermittlung der Tarifermäßigung;

  • Änderung einer gewährten Tarifermäßigung.

Hinweise: Das BMF-Schreiben findet für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung. Für vorherige Betrachtungszeiträume gilt das , NWB PAAAH-59057 (BStBl 2020 I S. 952), unter Berücksichtigung der Änderungen durch die BStBl 2020 I S. 1217BStBl 2022 I S. 1302

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