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Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 32c EStG
Das BMF hat zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom (BGBl 2024 I Nr. 3211) Stellung genommen (, NWB TAAAK-00007).
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
Anwendungsregelung;
Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume;
Zugangsvoraussetzungen;
Ermittlung der Tarifermäßigung;
Änderung einer gewährten Tarifermäßigung.
Hinweise: Das BMF-Schreiben findet für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung. Für vorherige Betrachtungszeiträume gilt das , NWB PAAAH-59057 (BStBl 2020 I S. 952), unter Berücksichtigung der Änderungen durch die BStBl 2020 I S. 1217BStBl 2022 I S. 1302