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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben (, NWB NAAAK-00181).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG i. V. mit § 87a Abs. 6 AO durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, S. 754wird nach § 87b Abs. 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich.
Der Registrierungsvorgang kann abhängig von der Registrierungsmethode bis zu zwei Wo...