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Anfechtung | Verschleierung eines eingehenden Kaufpreises
Die Anfechtbarkeit einer Überweisung an eine uneigennützige Treuhänderin gilt unabhängig davon, ob sie die an sie geleistete Zahlung weisungsgemäß an einen Dritten weitergeleitet hat oder ob sie dabei behilflich war, die Zahlung auf andere Weise beiseitezuschaffen.
Der Schuldner hatte 60.000 € aus einem Grundstücksverkauf erhalten. Angeblich zur teilweisen Tilgung einer Darlehensschuld hatte er das Geld seiner Mutter überwiesen. Nach dem Vortrag der vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Schuldners verklagten Mutter war Anlass für die Zahlung auf ihr Konto gerade die Absicht gewesen, den Kaufpreis zugunsten des Schuldners in dessen Vermögen verdeckt zu erhalten und dafür zu sorgen, dass er nicht in einem möglichen Insolvenzverfahren seinem Zugriff entzogen wird. Dies sei ihr...