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Grundsteuer | Bayerisches Grundsteuergesetz zur Ermittlung der Grundsteuer B verfassungsgemäß (FG)
Die Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens), die von den bundesrechtlichen Regelungen des GrStG und des BewG abweichen, sind sowohl formell als auch materiell verfassungskonform und verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag. Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz. Die Kläger halten das BayGrStG für verfassungswidrig und rügen insbesondere einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es erfolge keine Differenzierung bei den Äquivalenzzahlen nach der Lage, Nutzbarkeit, Verkehrsanbindung, Ausstattung oder d...