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Umsatzsteuerbefreiung von Online-Bildungsangeboten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2528Bildungsangebote sollen als Leistungen im Bereich des Gemeinwohls grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Aus der Digitalisierung und den Möglichkeiten des Internet ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung der befreiten Bildungsleistung von (steuerpflichtigen) elektronischen Leistungen und zur Reichweite des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt hier aktuell für erhebliche Unsicherheit.
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Fernunterricht nach dem FernUSG
[i]Kriterien einer Bildungsleistung nach dem FernUSG§ 1 FernUSG definiert als Kriterium für die Anwendbarkeit des FernUSG eine räumliche Trennung. Die auch von der zuständigen Zentralstelle für Fernunterricht vertretene Lesart fordert darüber hinaus die asynchrone Ausgestaltung des Lehr- und Lernprozesses, also die fehlende „zeitgleiche“ Interaktionsmöglichkeit zwischen Lehrkraft und Teilnehmenden. Daraus erwachsen Zweifel, ob das virtuelle Klassenzimmer (synchrone Online-Teilnahme an Bildungsveranstaltungen) in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt oder nicht. [i]Virtuelle KlassenzimmerDenn das Kriterium der räumlichen Trennung ist erfüllt, das (außergesetzliche) Kriterium der Asynchronität hingegen nicht. Auch wenn der , NWB OAAAJ-95264) eine ex...