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Anschaffung von Rechten gegen erfolgsabhängigen Kaufpreis
I. Sachverhalt
U erwirbt Ende 01 von V ein Bündel von aufeinander abgestimmten Software- und sonstigen Rechten (Intellectual Property Rights IP). V hat bisher noch keine Erlöse aus der Nutzung der IP erzielt. Mitarbeiter gehen nicht auf U über. Der zu zahlende Kaufpreis besteht aus zwei Komponenten: einem fixen Bestandteil i. H. von 10.000 € über 10 Jahre und einer variablen, jährlich abzurechnenden Umsatzbeteiligung von 5 % der Umsätze, bei denen die IP zum Einsatz kommen. U rechnet mit maßgeblichen Umsätzen von 10 Mio. € p.a., somit in Summe der 10 Jahre mit einer Umsatzbeteiligung von 5 Mio. €.
II. Fragestellung
Wie sind die Rechte per zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Keine Anwendung von IFRS 3
Regelungen zum Umgang mit variablen Kaufpreisen enthält IFRS 3. Bei U gelangt IFRS 3 jedoch nicht zur Anwendung, da das Erwerbsobjekt kein Geschäftsbetrieb (business) ist. Dies ergibt sich insbesondere aus IFRS 3.B8 i. V. mit IFRS 3.B12B, wonach eine Gruppe von Vermögenswerten dann nicht als Geschäftsbetrieb qualifiziert werden kann, wenn bisher keine Umsätze generiert wurden und keine Belegschaft auf den Erwerber übergeht.
2. Anwendung von IAS 38
2.1. Bilanzansatz
Die erworbene Sachgesamtheit unterliegt ausschließli...