Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Durchsuchungsanordnung bei einem Umsatzsteuerkarussell
Auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses müssen sowohl die Betroffenen als auch die Ermittlungspersonen hinreichend genau erkennen können, was der Fokus der Vorwürfe ist und welche Art von Beweismitteln gesucht werden bzw. sichergestellt werden können. Diese Angaben zum Tatvorwurf und den zu suchenden Beweismitteln dienen den durchsuchenden Ermittlungspersonen zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß. Gleichzeitig versetzen diese die von der Durchsuchung Betroffenen in die Lage, die Durchsuchung ihrerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Das eine Durchsuchung anordnende Gericht ist verpflichtet, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt. Der Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist. Das Gericht muss die aufzuklärende Straftat, we...