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Anfechtung | Anfechtbare Steuerzahlungen eines Schuldners
Trägt der Schuldner (hier: ein Verein) durch eigenes Verhalten dazu bei, dass ein bei objektiver Betrachtung offenkundig und ohne ernsthaften Zweifel von der materiellen Rechtslage abweichender Steuerbescheid ergeht, oder begründet er durch eine eigene Steueranmeldung eine bei objektiver Betrachtung offenkundig und ohne ernsthaften Zweifel von der materiellen Rechtslage abweichende Zahlungsverpflichtung, ist die Erfüllung der daraus folgenden Verbindlichkeit als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
Der Schuldner habe durch Lohnsteueranmeldungen in den Jahren 2017–2019 im Zusammenhang mit „Gehaltszahlungen“ an verschiedene Personen eigene Verbindlichkeiten begründet, die in offenkundigem Widerspruch zur materiellen Rechtslage stünden, so der BGH. Nachdem Arbeitsverhältnisse mit den ...