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Reform Radar - Montag, 18.08.2025

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

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Aktueller Stand:

  • : Beschluss Bundesregierung

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Hintergrund: Mit dem "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" soll im Wesentlichen die Bekämpfung von Schwarzarbeit verbessert werden. U.a. soll eine gesetzliche Grundlage für die Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen werden, der die FKS in die Lage versetzt, große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auszuwerten sowie daraus eine Risikobewertung abzuleiten. Hierzu sind insbesondere Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgesehen.

Zugleich soll u.a. die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessert werden, um die künftige Ahndung der Verstöße zu erleichtern. Um auch die Ahndung durch die FKS effektiver auszurichten, sollen die Befugnisse der Zollverwaltung zur selbständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren erweitert werden.

Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die folgenden Regelungen hervorzuheben:

  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 Satz 4 UStG-E; Art. 4 des Regierungsentwurfs):

    Die bisherige Regelung zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 UStG soll hinsichtlich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken weiter präzisiert werden. So wird nunmehr ausdrücklich geregelt, dass bei der Vorsteueraufteilung im Zusammenhang mit Grundstücken vorrangig eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Flächenschlüssel) vorzunehmen ist. Sollte im Einzelfall eine andere Aufteilungsmethode zu einem (noch) präziseren wirtschaftlichen Ergebnis führen, soll stattdessen auch diese angewandt werden können.

  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (§ 19a Abs. 3 EGAO-E sowie § 257 Absatz 4 HGB; Art. 17 und 18 des Regierungsentwurfs):

    Zur Sicherung des Steuersubstrats und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder auf zehn Jahre verlängert werden (zum Hintergrund s. auch ). Der Einschränkung des Kreises der Steuerpflichtigen auf Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute liegt zugrunde, dass insbesondere die dort geführten Belege u.a. als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden können. Dies gilt vor allem aufgrund des hohen Umsatzvolumens bei unbaren Zahlungen sowie bei baren Ein- und Auszahlungen.

Quelle: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Stand ) (il)

Nachrichten zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Kurzbeiträge

  • Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten,

  • Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung,

Gesetzesmaterialien

  • Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Stand ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF

  • Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Stand ), veröffentlicht auf der Homepage des BMF

Fundstelle(n):
ZAAAJ-97774