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Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2025/2026
Aktueller Überblick über die Gesetzesvorhaben
Durch und im Zusammenhang mit folgenden Gesetzen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 (und zu späteren Zeitpunkten) an zahlreichen Stellen Änderungen bzw. sind die Änderungen auch zum Jahreswechsel 2025/2026 beachtlich.
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v. , BGBl 2019 S. 1746;
Jahressteuergesetz (JStG 2024) v. , BGBl 2024 I Nr. 387;
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung;
Steueränderungsgesetz 2025;
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen;
Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften.
I. USt-Voranmeldungen bei neu gegründeten Unternehmen
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (Bürokratieentlastungsgesetz III v. , BGBl 2019 I S. 1746) war § 18 Abs. 2 UStG folgender Satz angefügt worden: „Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Untern...