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Der Data Act in der unternehmerischen Praxis insbesondere von KKU und KMU ab dem 12.9.2025
Überblick über die wichtigsten Vorschriften
Die Europäische Datenstrategie verfolgt das Ziel, die EU an die Spitze der datengesteuerten Gesellschaft zu bringen und einen EU-Binnenmarkt für Daten zu erschaffen. Dies soll die branchenübergreifende Datenweitergabe, Datennutzbarkeit und auch schlicht den Datenzugang u. a. zum Nutzen von Unternehmen gewährleisten und hierdurch datengesteuerte Innovationen ermöglichen. Erster Schritt war diesbezüglich der Data Governance Act (Verordnung [EU] 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 30.5.2022), der am in Kraft getreten ist. Ergänzt wird dieser nunmehr durch eine weitere Verordnung, den sog. Data Act (DA) (Verordnung [EU] 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.12.2023). Dieser ist zwar bereits am in Kraft getreten. Die überwiegende Zahl seiner Regelungen erlangt jedoch erst ab dem Geltung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Vorschriften des DA und zeigt die Rechte und Pflichten hinsichtlich Datenzugang und Datennutzung auf, die künftig für die Betroffenen insbesondere auf unternehmerischer Ebene eingreifen.
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