Wirtschaftsförderung | Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen wird weiter ausgebaut (BMWE)
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am den Entwurf des
ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen
profitieren auf dieser Grundlage im Jahr 2026 von zinsgünstigen Finanzierungen
und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Milliarden
Euro.
Hintergrund: Das ERP-Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen. Seit über 75 Jahren fördert es die deutsche Wirtschaft. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können.
Hierzu führt das BMWE weiter aus:
Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 optimiert die Bundesregierung nun den Zugang des Mittelstands zu günstigen Krediten und Beteiligungskapital.
Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Diese zeichnen sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus.
Die neu konzipierten Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ sowie „ERP-Förderkredit Innovation“ unterstützen den Mittelstand verstärkt in dem Bereich zukunftsorientierte Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz. Hierzu gehört auch ein kombinierter finanzieller Zuschuss in Höhe von bis zu 5,0 % der Kreditsumme.
Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 steht auf der Webseite des BMWE zur Verfügung.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
XAAAJ-96609