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Erbschaftsteuer | Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG (BFH)
Die schenkweise Einräumung einer
Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines
Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach
§ 13a
Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i.d.F. bis
(ErbStG) begünstigt, wenn der
Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die
Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach
§ 29 Abs. 2
ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG i.d.F. bis bleiben Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 13a Abs. 4 ErbStG insgesamt bis zu einem Wert von 225.000 € beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden außer Ansatz, wenn der Schenker dem Finanzamt unwiderruflich erklärt...