Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausschluss des Buchwertantrags durch Abgabefrist der Steuererklärung vor Ablauf der Rückwirkungsfiktion?
Verwirrung zu § 3 Abs. 2a UmwStG
[i] Thiede/Holle, NWB 27/2024 S. 1828Der Bundesrat hat am dem am durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten JStG 2024 zugestimmt. Die einzelnen Regelungen des Regierungsentwurfs sowie die wesentlichen Änderungen gegenüber dem finalen Gesetz wurden bereits übersichtsartig in Thiede/Holle, , und Thiede/Deupmann, NWB 51-52/2024 S. 3574, beschrieben. Der [i]Thiede/Deupmann, NWB 51-52/2024 S. 3574 nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Einführung der Frist zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz in Umwandlungsfällen nach § 3 Abs. 2a UmwStG und insbesondere mit der Frage, ob es sich dabei auch um eine Ausschlussfrist für einen Buchwertantrag handeln kann. Die Diskussion erfolgt anhand eines praxisnahen Beispiels.
.
I. Sachverhaltsbeschreibung
Die Problemstellung soll anhand des folgenden Falls erläutert werden.
Ein inländischer Konzern erledigt seine steuerlichen Aufgaben eigenständig (durch seine Steuerabteilung) ohne einen mandatierten Steuerberater, sodass die Steuererklärungen für alle inländischen Konzerngesellschaften inhouse erstellt und fristgerecht an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden....