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Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV – Teil 2: Gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen
Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort und Versicherungsstatus
Damit Angehörige beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben dem versicherbaren Personenkreis, der im ersten Teil dieser Beitragsreihe vorgestellt wurde, sind vor allem der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Inland sowie das Fehlen einer eigenen Pflicht- oder freiwilligen Versicherung entscheidend. Diese Kriterien sind prüfbar nachzuweisen. Teil 2 beleuchtet diese beiden Anspruchsvoraussetzungen im Detail. Weitere Voraussetzungen, die für eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sein müssen, folgen im nächsten Teil der Beitragsreihe.
I. Gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder
Die Voraussetzungen, unter denen eine Familienversicherung zustande kommt, sind in § 10 SGB V abschließend aufgezählt und müssen kumulativ erfüllt werden.
II. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland
Bedingung ist zunächst, dass die Familienangehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (= Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs) haben müssen. Dabei ist die Versicherung jedoch nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Das Mitglied, aus dessen Mitgli...