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Neue Rechtsprechung zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden
Sowohl das FG Münster als auch das FG Hamburg entscheiden zugunsten der Steuerpflichtigen.
I. Hintergrund
Mit Urteil v. - IX R 25/19 (NWB WAAAH-95921) hatte der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Erforderlich ist insoweit lediglich, dass über die maßgeblichen Determinanten der Nutzungsdauer (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) Aufschluss gegeben wird und die Nutzungsdauer mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Mit Schreiben v. (BStBl 2023 I S. 332) reagierte das BMF auf das BFH-Urteil und knüpfte die Inanspruchnahme des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG an weitere restriktive Voraussetzungen (s. dazu Lücke, NWB 17/2023 S. 1236). So verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten
eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder
von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für di...