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NWB Nr. 17 vom Seite 1236

Absetzung für Abnutzung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Anmerkungen zum

Viktoria Lücke

[i]Marx in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 8. Aufl. 2023, § 7, NWB LAAAJ-28164 Die Finanzverwaltung hat mit dem (BStBl 2023 I S. 332) zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das (NWB WAAAH-95921), wonach sich Steuerpflichtige, die sich auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berufen, jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen können, reagiert. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sieht der BFH die zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken modellhaft ermittelte Restnutzungsdauer als einen nicht zu beanstandenden Ausgangspunkt für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer an. Nachdem der Referentenentwurf des JStG 2022 die Abschaffung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgesehen hatte, dieses Vorhaben aber am Finanzausschuss gescheitert ist, will die Finanzverwaltung nun mit der Einführung einer Gutachtenpflicht und strengen Anforderungen an den Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer die partielle Nichtanwendung des BFH-Urteils durchsetzen und der streitbefangenen Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entgegenwirken.

I. Hintergrund der Abschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

[i]Hänsch, Gebäudeabschreibung (EStG), infoCenter, NWB YAAAA-88433 Abweichend von der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG bestimmt sich die AfA für ein zur Einkünfteerzielung genutz...

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