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Vertrauensschutz bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und fehlender Gelangensbestätigung
Eine Entscheidung des Hessischen FG bietet Anlass, sich ausführlicher mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (vgl. § 4 Nr. 1b) i. V. mit § 6a UStG) ein Unternehmer berechtigt sein kann, trotz nicht vorliegender Gelangensbestätigung (vgl. § 17b Abs. 2 Nr. 1 UStDV) im Wege des Vertrauensschutzes (vgl. § 6a Abs. 4 UStG) die Steuerfreiheit zu erhalten (vgl. ). Im Beitrag wird die Entscheidung in den Gesamtkontext eingeordnet und analysiert. Dabei geht es im Schwerpunkt um den Belegnachweis und den Vertrauensschutz. Falsche Angaben in Bezug auf Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind nicht Gegenstand des Beitrags.
Einordnung
Ein Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen ausführt, ist verpflichtet, die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nachzuweisen (vgl. § 6a Abs. 3 UStG). Konkret erforderlich ist für die Steuerbefreiung grds., dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat (das „übrige Gemeinschaftsgebiet“) gelangt (vgl. § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG) und der Erwerber als Stpfl. handelt (vgl. § 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Seit dem erfordert die Steuerfreiheit weiterhin die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifi...