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Aktuelle Entwicklungen der Personengesellschaftsbesteuerung
Gesetzgebung, Reformvorschläge, neue Trends
Strukturreformen der transparenten Mitunternehmerbesteuerung sind weder in jüngerer Vergangenheit erfolgt, noch sind sie in Planung. Lediglich eine stufenweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG auf 25 % ab dem VZ 2032 steht in Anlehnung an die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 % auf der Agenda des Gesetzgebers. Ungeachtet dessen gibt es eine Vielzahl von Detailänderungen bei der Mitunternehmerbesteuerung 2024/2025 in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten. Zudem stehen neue Entwicklungen gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit mittels Blockchain-Technologie am Horizont. Schließlich befinden sich auch die Reformvorschläge der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ aus Juli 2024 im Mitunternehmerschaftsbereich weiter in Diskussion. Der Beitrag gibt einen aktuellen Überblick zu für die Praxis wichtigen Entwicklungen.
Kahle, Besonderheiten der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften, in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1340, NWB CAAAH-92818
Welche Veränderungen waren bei der Personengesellschaftsbesteuerung in 2024/2025 zu verzeichnen?
Auf welche Gesetzesänderung ist besonders hinzuweisen?
Was wird für die Zukunft bedeutsam sein?
I. Zum Gesamteindruck: Keine „Umwälzungen“ bei der Personengesellschaftsbesteuerung in 2024/2025
[i]Frischmuth, Steuerpolitische Schwerpunkte des Koalitionsvertrags 2025 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, StuB 9/2025 S. 321, NWB WAAAJ-90199 In diesem und im letzten Jahr haben nach meinem Eindruck keine fundamentalen „Umwälzungen“ im Personengesellschaftsrecht und bei der Personengesellschaftsbesteuerung stattgefunden. Dies gilt primär aus dem Blickwinkel der Gesetzgebung. Höchstrichterliche Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben dessen ungeachtet mit hoher Intensität Detailfragen der Mitunternehmerbesteuerung geklärt, ohne grundstürzende Veränderungen zu bewirken. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom und das in den parlamentarischen Beratungen befindliche „Gesetz für ein steuerliches Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ von Anfang Juni 2025, das am vermutlich die Zustimmung des Bundesrats erhält und damit seinen Weg in das Bundesgesetzblatt findet, sieht keine grundlegende Reformierung der Mitunternehmerbesteuerung vor.