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BFH Urteil v. - VII R 101/94 BFHE S. 511 Nr. 179

Gesetze: LuftVG § 20 Abs. 1MinöStDV § 27bMinöStG (i.d.F. des VerbrStÄndG 1988) § 8 Abs. 3 Nr. 4 lit. a

Leitsatz

Eine "Beförderung von Sachen" als eine der Voraussetzungen für die mineralölsteuerbegünstigte Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen liegt auch dann vor, wenn mit Hubschraubern Flüge zum Ausbringen von Düngekalk über bestimmten Waldgebieten durchgeführt werden. Das nach Erreichen des jeweiligen Zielgebiets erfolgte Ablassen des Düngekalks aus der Luft steht der Annahme einer Beförderung des Düngekalks bis zum Zielgebiet nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 1996 S. 1542
BB 1996 S. 892
BFH/NV 1996 S. 149 Nr. 6
BFHE S. 511 Nr. 179
DB 1996 S. 816
LAAAA-98409

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BFH, Urteil v. 06.02.1996 - VII R 101/94

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