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Scheinselbständigkeit von Dozenten – Aktuelle Entwicklungen in der BSG-Rechtsprechung
Beinahe jede Woche gibt es neue Urteile zum Thema Scheinselbständigkeit. Dabei sind letztlich mehr oder weniger sämtliche Branchen betroffen. Derzeit sticht jedoch die Weiterbildung heraus. Insbesondere Dozenten an den freien Bildungseinrichtungen – wie den Volkshochschulen – scheinen bei der Deutschen Rentenversicherung im Fadenkreuz zu stehen. Das sog. Herrenberg-Urteil ist vielen bereits ein Begriff. Doch nun hat das BSG in einer weiteren Entscheidung die Luft für Dozenten als Freelancer bei freien Bildungsträgern und Volkshochschulen zusehends dünner werden lassen. Der folgende Beitrag bietet einen kurzen Einstieg in das komplexe sozialversicherungsrechtlich problematische Thema der Scheinselbständigkeit – mit besonderem Blick auf die aktuelle BSG-Rechtsprechung zu Dozenten.
I. Kurzer Einstieg in die Scheinselbständigkeit
Nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Mit der Auslegung der Begriffe „Weisungsgebundenheit“ und „Eingliederung“ tut sich die Praxis jedoch vielfach schwer. Darüber hi...