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Unternehmenskauf als Dauerbrenner in Sachen Datenschutz
Ein Blick auf Asset Deals unter Berücksichtigung der aufsichtsbehördlichen Positionen
Unternehmenstransaktionen bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken für Veräußerer, Erwerber und M&A-Berater. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Deals oder bei einer Vielzahl betroffener Personen ist es de facto unvermeidbar, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden von der Transaktion „Wind bekommen“. Neben Bußgeldern drohen auch Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten. Ende 2024 haben sich erstmals die deutschen Aufsichtsbehörden umfassend zum Thema „Asset Deals“ geäußert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über datenschutzrechtliche Herausforderungen, typische Fallstricke und praktische Gestaltungsmöglichkeiten.
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I. Möglichkeiten des Unternehmenskaufs
[i]Share Deal oder Asset DealDer Unternehmenskauf kann als Anteilskauf („Share Deal“) oder als Übertragung einzelner Vermögensbestandteile („Asset Deal“) gestaltet sein. Beim Share Deal bleibt das Zielunternehmen als Rechtspersönlichkeit erhalten, sodass sich die datenschutzrechtliche Fragen vor allem in Hinblick auf die Due Diligence (s. II) stellen. Entscheiden sich Erwerber hingegen für den Unternehmenskauf im Weg des Asset Deals, etwa weil kein Interesse besteht, das gesamte Zielunternehmen zu...