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Auf dem Weg zum Verbraucherschutz bei (Immobilien-)Transaktionen?
Unzulängliche Aufklärung des Käufers trotz im virtuellen Datenraum bereitgestellter Informationen
Informationen über ein Zielunternehmen oder dessen Vermögenswert in einem virtuellen Datenraum bereitzustellen, ist ein wesentlicher Bestandteil nahezu jeder Transaktion. Regelmäßig überhäuft der Verkäufer den potenziellen Käufer auf dessen Anforderung mit einer Vielzahl von Dokumenten. Dabei ist es auch nicht unüblich, dass der Verkäufer im Lauf der Vertragsverhandlungen weitere Unterlagen nachträglich im virtuellen Datenraum bereitstellt, um so das Informationsgefälle zwischen ihm und dem Käufer auszugleichen und damit seine eigenen Haftungsrisiken zu begrenzen. Gleichzeitig hat der Käufer die (Mammut-)Aufgabe, die im virtuellen Datenraum bereitgestellten Informationen zu analysieren und die für die Transaktion wesentlichen Informationen und die damit verbundenen Risiken herauszufiltern. Gelingt ihm dies nicht, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Der Bundesgerichtshof (, NWB IAAAJ-49504) hat diese Frage bezogen auf einen Immobilienkauf beantwortet.
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I. Aufklärungspflichten des Verkäufers und mögliche Due Diligence
[i]Notwendige Informationen muss sich ein Vertragspartner grds. selbst beschaffenBei Vertragsverhandlungen besteht i. d. R. keine...