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StuB Nr. 11 vom Seite 1

Steuerliches Investitionssofortprogramm …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland als Gesetzentwurf

Die neue Bundesregierung ist u. a. mit dem Ziel angetreten, die deutsche Wirtschaft wieder stark zu machen. Daher sollen Investitionen, Innovationen und Wettbewerb gefördert, Steuern, Abgaben und Energiepreise gesenkt werden. Als erste konkrete Maßnahme wurde am der Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bekannt, der Kabinettsbeschluss dazu erfolgte bereits am 4.6. Der Entwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“ (§ 7 Abs. 2 EStG-E), die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind;

  • schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG-E);

  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032; § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E);

  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E neu);

  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E);

  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG-E).

Aktuelle Informationen dazu und zu anderen Themen finden Sie online auf dem NWB Livefeed unter https://datenbank.nwb.de/Livefeed/. Wir werden noch ausführlich berichten.

Das neue BMF-Schreiben zur Zinsschranke

Das nimmt Bezug auf die gesetzlichen Änderungen der Zinsschranke, die zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie am in Kraft getreten sind. Im Beitrag von Prof. Dr. Oliver Middendorf und Juliette Gill wird aufgezeigt, welche Konsequenzen sich daraus für die Anwendung der Zinsschranke ergeben.

Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen

Die Einführung bzw. der Wechsel auf eine neue ERP-Software ist für viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Um die angebotene Software aufgrund individueller Anforderungen nutzen zu können, fallen oftmals erhebliche Implementierungskosten, sog. „Customizing“-Aufwendungen an. In der Literatur wird die Aktivierung dieser Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens kontrovers diskutiert, wie der Beitrag von Andreas Bach aufzeigt.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 11/2025 Seite 1
NAAAJ-92668