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IWB Nr. 11 vom Seite 1

Aktivitätsvorbehalte im Steuerrecht

Dr. Eva Oertel | Mitherausgeberin der IWB

[i]Der steuerpolitische Sommer könnte arbeitsreich werdenDer 21. Deutsche Bundestag hat seine Arbeit aufgenommen. Die neue Regierungsmannschaft steht und alle wesentlichen Personalien sind geklärt. Man hat sich viel vorgenommen. Die Erwartungen aus Sicht der Steuerpraxis und der Öffentlichkeit sind hoch. Lange dürften die ersten Gesetzesinitiativen im Steuerbereich nicht auf sich warten lassen. Während also in Berlin die Arbeiten gerade richtig Fahrt aufnehmen, fängt man andernorts in der Republik bereits an, sich auf die nahende Sommerpause ab Juli zu freuen. Ob auch in der Hauptstadt schon bald wieder Ferienstimmung zu erwarten ist, ist fraglich. Möglicherweise stehen die kommenden Monate in diesem Jahr unter erheblichem politischen „Aktivitätsvorbehalt“. Dann droht uns ein arbeitsintensiver Sommer. Aber wenn die legislativen Aktivitäten mit ausreichend „Substanz“ versehen sind, dann wäre dies sicher zu begrüßen.

[i]Diese Sommerlektüre bietet die IWBViel Substanz haben jedenfalls die Beiträge in der aktuellen Ausgabe der IWB. Zunächst widmen sich Heidecke/Sauer/Schmidtke einer aktuellen Entscheidung des zu Fragen der Verrechnungspreisbestimmung bei pharmazeutischen Parallelimporten. Die Ausführungen des BFH sind lesenswert, das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der BFH hat den Fall an die Vorinstanz, das FG Nürnberg, zurückverwiesen, welches zur Klärung von offenen Sachverhaltsfragen nun erneut aktiv werden muss.

Cortez/Lang beleuchten „Grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen – Fallstricke und Probleme“. Größere Unternehmen sind davon ständig betroffen. Phasen ohne Aktivität gibt es eigentlich nicht. Schließlich berichtet Søgaard zu neuen Steuervergünstigungen für Unternehmer in Dänemark seit Anfang 2025 infolge des „Entrepreneurship Package 2024“. Der dänische Gesetzgeber war dafür bereits im vergangenen Jahr aktiv. Ob sich der deutsche Gesetzgeber ein Beispiel nimmt?

[i]Aktive Sommerpause voraus!Ich empfehle Ihnen, das aktuelle Heft ganz aktiv zu lesen und auch sonst im Internationalen Steuerrecht aktiv zu bleiben. Es dürften spannende Monate vor uns stehen – aus Sicht der Gesetzgebung, aber auch aus allen anderen Bereichen – etwa der Judikative und auch der internationalen Organisationen. Trotzdem wünsche ich Ihnen schon jetzt auch einen angenehmen Sommer, in dem Sie hoffentlich auch irgendwann eine kleine (aktive) Pause einlegen können.

Ihre

Eva Oertel

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Eva Oertel

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2025 Seite 1
FAAAJ-92422