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Steuervergünstigungen für Unternehmer in Dänemark seit 2025
Ein Wettbewerbsvorteil im Vergleich zum Standort Deutschland?
Im Jahr 2024 einigte sich die dänische Regierung zusammen mit mehreren politischen Parteien auf eine Steuerreform, die darauf abzielt, die Unternehmenslandschaft zu stärken sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Das „Unternehmerpaket 2024“ führt mehrere Gesetzesinitiativen ein, die darauf abzielen, Investitionen zu fördern, die Nachfolgeplanung zu erleichtern, Aktienoptionen für Mitarbeiter zu erweitern und forschungsbasierte Unternehmen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen den Wettbewerbsvorteil Dänemarks stärken und ein günstiges Umfeld für Innovation und Unternehmenswachstum schaffen.
Dänemark hat seit Anfang 2025 mehrere Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Unternehmenswachstum für KMU sowie zur Stärkung des Wettbewerbsvorteils ergriffen.
Insbesondere Liquiditätsaspekte und Vereinfachungen spielen bei den eingeführten Erleichterungen und Vergünstigungen eine wichtige Rolle.
Das bislang geltende Verbot der Vergabe von Darlehen einer Gesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter (natürliche Person) wurde aufgehoben. Steuerlich wird trotzdem weiterhin eine fiktive Gewinnausschüttung angenommen, wobei ein Nicht-Einbehalt von Quellensteuer streng sanktioniert wird.