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Rein virtuelle Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
Neue Rechtslage 2.0 soll GdWE mehr Flexibilität und eine Verringerung des Erfüllungsaufwands bringen
Seit dem ist die rein virtuelle Versammlung, d. h. die komplett digitale Teilnahme mit zwingendem Präsenzausschluss der Wohnungseigentümer, im Wohnungseigentumsrecht zulässig. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Neuerungen zur Zulassung virtueller Versammlungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und spricht dabei einzelne praxisrelevante Fragen bei ihrer Umsetzung an.
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I. Virtuelle Versammlungen als neue Realität
[i]Virtuelle Versammlungen waren zunächst NotlösungenVor allen Dingen in Reaktion auf die Schwierigkeiten, während der Covid-19-Pandemie Versammlungen in Präsenz durchführen zu können, hat der Gesetzgeber inzwischen in zahlreichen Rechtsgebieten die Möglichkeit gesetzlich verankert, Versammlungen virtuell durchzuführen. Die zunächst nur als Provisorium gedachten Regelungen ergänzten die klassische Präsenzveranstaltung [i]Hoch, NWB 23/2020 S. 1703an einem physischen Ort um hybride und virtuelle Versammlungsformate. Während an einer hybriden Versammlung eine physische Teilnahme weiterhin möglich blieb, war sie dagegen an einer rein virtuellen Versammlung ausgeschlossen – u. U. sogar auch gegen den Willen des Einzelnen.
[i]Gesetzgeber hat die virtuelle Versammlung inzwischen auch im WEG fest etabliertNach Ende ...