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IWB Nr. 10 vom Seite 1

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Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Die [i]Der Finanzminister überwacht das FreibadHaushalte von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften kann man sich auch als Pools vorstellen. Wenn es fiskalpolitisch gut läuft, ist der Wasserstand nahe am Beckenrand. Läuft es weniger gut, sinkt der Pegel normalerweise. Die Finanzminister und Kämmerer sind Bademeister und Klempner in Personalunion – sie sorgen für den sicheren Ablauf und halten den Abfluss intakt.

[i]Geldregen in Zahlen unter https://go.nwb.de/7smaxIm ersten Quartal war der Zuflusshahn weit geöffnet. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im April 2025 erneut kräftig gestiegen – im Vergleich zum Vorjahresquartal sprudelten 9,7 % mehr in die Becken. Im BMF kann man sich dies nur mit Sondereffekten erklären: „Für den starken Anstieg liegen keine sichtbaren Gründe vor.“ Umsatzsteuer +6,8 %, Lohnsteuer +6,4 %, Körperschaftsteuer +8,9 %, Energiesteuer +18,9 %, Stromsteuer +22,5 %. Und das bei stagnierender Wirtschaft? Es bieten sich Erklärungen dafür an: So laufen die Ertragsteuern immer erheblich verzögert ein; das Jahr 2023 ist noch nicht ganz bearbeitet. Angesichts sinkender Investitionen in vielen Unternehmen fällt dies vielleicht zusammen mit erheblich weniger Abschreibungen, wodurch die Steuerlast steigt. Aber das wird nicht so bleiben, wenn kein neues Wachstum entsteht.

[i]Finanzverwaltungen halten den „Druck“ hochDie Fisken – nicht nur in Deutschland – sind bemüht, die „Wasserrohre“ stets unter Druck zu halten. Das spiegelt sich in den Aufsätzen dieser IWB sowie in den Nachrichten von Schlücke ab S. 354. Eiling/Keßeler besprechen jüngste Urteile des BFH, in denen sich der Neunte Senat mit dem Anwendungsbereich des § 15 Abs. 6 AStG in Nicht-EU-/EWR-Konstellationen befasst hat. Die Entscheidungen sind für den Steuerpflichtigen in einer Mehrzahl von Aspekten erfreulich (). Für den tschechischen Fiskus geben zwei Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik Anlass, stärker auf eine Durchgriffshaftung zu setzen, wenn Steuerschulden vermögensloser oder liquidierter Gesellschaften nicht beglichen werden. Šotník/Jordanovová stellen das Haftungsinstitut für Steuerschulden von Gesellschaften zulasten von deren (früheren) Organen oder beherrschenden Personen dar.

[i]Probleme in der praktischen Handhabung und im steuerlichen ZuordnungsansatzLösungen für den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG auf eine steuerfreie Einlagenrückgewähr, zumal bei bereits liquidierten ausländischen Gesellschaften, suchen Haase/Boelsen . Deutsche Klein- und Minderheitsbeteiligte stehen hier vor praktischen Problemen, denen idealerweise der Gesetzgeber (als „Betreiber des Schwimmbads“) abhelfen müsste. Einleitend zeichnet Scherr die theoretischen wie praktischen Fragen nach, die sich angesichts zunehmend personalunabhängiger Geschäftsmodelle bei der Betriebsstättenbesteuerung stellen, zumal traditionelle Konzepte hier unverändert auf die Personalfunktionen abstellen. Hier wird man die Lösung gegen austrocknende Schwimmbäder auf internationaler Ebene suchen müssen – um im Bild zu bleiben, wäre es ein Fall für die „International Association for Sports and Leisure Facilities“.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 10 / 2025 Seite 1
RAAAJ-91955