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Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WiPrüfV ist das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ Gegenstand des WP-Examens. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1a WiPrüfV gehört zu diesem Prüfungsgebiet auch die Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS.
I. Einordnung
Anteile an assoziierten Unternehmen sind Vermögenswerte (assets), die nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in der Bilanz anzusetzen sind (Ansatzpflicht).
In einem IFRS- Einzelabschluss sind Anteile an einem assoziierten Unternehmen entweder a) zu Anschaffungskosten (at cost) oder b) gemäß IFRS 9 (at fair value – erfolgswirksam oder erfolgsneutral) oder c) gemäß IAS 28 (at equity) zu bewerten.
In einem IFRS- Konzernabschluss sind Anteile an einem assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode zu bewerten (IAS 28.1, .10).
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das ein Investor einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (IAS 28.3). Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung (control) oder die gemeinschaftliche Führung (joint control) der Entscheidungsprozesse (IAS 28.3). Ei...