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Nachhaltigkeit: Geplante Regeln verschoben
Das Europäische Parlament hat Anfang April 2025 über ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) abgestimmt. Der sogenannte „Stop-the-Clock“-Vorschlag wurde angenommen. Die meisten Unternehmen erhalten damit mehr Zeit zur Umsetzung. Das bedeutet im Einzelnen:
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten.
Börsennotierte KMU müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht erst 2029 für das vorangegangene Geschäftsjahr vorlegen.
Für Unternehmen, die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, ändert sich nichts.
Auch die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten in der ...