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NWB BB 6/2025 S. 168

Nachhaltigkeit: Geplante Regeln verschoben

Das Europäische Parlament hat Anfang April 2025 über ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) abgestimmt. Der sogenannte „Stop-the-Clock“-Vorschlag wurde angenommen. Die meisten Unternehmen erhalten damit mehr Zeit zur Umsetzung. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten.

  • Börsennotierte KMU müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht erst 2029 für das vorangegangene Geschäftsjahr vorlegen.

  • Für Unternehmen, die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, ändert sich nichts.

Auch die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten in der ...

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