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Steuerliche Pensionsrückstellung bei Zusage einer wertabhängigen zukünftigen Leistung
Anmerkungen zum
Der ausführliche befasst sich mit zahlreichen Einzelheiten des steuerlichen Ausweises sowie der steuerlichen Bewertung einer Pensionsrückstellung und klärt im Besonderen die Frage der Bildung und Bewertung einer Pensionsrückstellung, wenn sich die Pensionsleistungen nach dem Wert eines Wertpapierfonds im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls richten.
Prinz, Online-Aktualisierung, in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 5667, NWB BAAAH-92840
Setzt ein Rechtsanspruch i. S. des § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen werthaltigen Anspruch voraus?
Stellen wertabhängige zukünftige Pensionsleistungen eine gewinnabhängige Vergütung i. S. des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG dar?
Darf die steuerliche Pensionsrückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet werden?
I. Vorbemerkungen
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 16. Aufl. 2025, § 249, NWB OAAAJ-79722 Tescke, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar Online, 10. Aufl. 2025, § 6a Rz. 7, NWB LAAAJ-80140 Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind i. d. R. mit erheblichen zukünftigen finanziellen Lasten für das Unternehmen verbunden. Diese zukünftigen Leistungen stehen aber zugleich in einem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zeit der aktiven Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers und stellen somit ein Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachte Arbeitsleistung dar. Insoweit ist also das Gleichgewicht der gegenseitigen Leistungsbeziehungen durch Vorleistungen eines – und daraus folgenden rückständigen Gegenleistungen des anderen – Vertragspartners gestört, so dass ein Erfüllungsrückstand gegeben ist, der zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB berechtigt. In steuerrechtlicher Hinsicht knüpft die Vorschrift des § 6a EStG über die allgemeinen Anforderungen des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB hinaus an besondere zusätzliche Voraussetzungen für die Bildung und den Ausweis einer Pensionsrückstellung an, die in der Praxis mit zahlreichen Fallstricken und Herausforderungen verbunden sind und deshalb einen beliebten Schwerpunkt bei Außenprüfungen bilden.
II. Kernsachverhalt des
Die Klägerin erteilte ihren beiden Geschäftsführern und weiteren leitenden Angestellten Zusagen für eine Alters- und Hinterbliebenenrente in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Die Klägerin schloss zur Absicherung der Zusagen Rückdeckungsversicherungen ab und zahlte an die Rückdeckungsversicherung jeweils einen festgelegten Einmalbetrag. Die Rückdeckungsversicherung investierte diese Einmalbeträge in einen Anlagefonds. Die Höhe der Pensionsleistung (Rente oder Kapitalauszahlung) bemaß sich nach dem Fondswert bei Eintritt des Versorgungsfalls. Die Mitarbeiter konnten entscheiden, in welche Fondsart (Strategie-, Renten-, Themen- oder Garantiefonds) der Einmalbetrag angelegt werden sollte. Mit Ausnahme des Garantiefonds, in den jedoch für keinen S. 368Mitarbeiter eingezahlt worden war, bestand kein Anspruch auf eine garantierte Mindestleistung.